Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
Ausbildungsformen
§ 3.
Die Grundausbildung erfolgt in Form von Seminaren, Lehrgängen, e-learning-Systemen, Traineeprogrammen, Schulungen am Arbeitsplatz, praktischen Verwendungen und Selbststudien. Weiters können Hospitationen und Praktika vorgesehen werden. Die Grundausbildung setzt sich aus internen und externen Ausbildungsmodulen zusammen.