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Fassungsvergleich zu Zulagenverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zulagenverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen 1
§ 2neu
in Kraft ab 13.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 175/2023 § 2↗RIS↗
Zuweisungskriterien
§ 2.
Die Zuweisung der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zu den Dienstzulagengruppen erfolgt anhand der Bedeutung und des Umfangs der Schule gemäß § 3 Abs. 1 unter Berücksichtigung der weiteren Bestimmungen gemäß § 3 Abs. 2.
Schlagworte
Berufsschule