Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu VA-Grundausbildungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

VA-Grundausbildungsverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.07.2023 · idF BGBl. II Nr. 182/2023 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für alle Bediensteten der Volksanwaltschaft, die auf Grund des VBG 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren, oder für die gemäß BDG 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
Schlagworte
Ernennungserfordernis