Änderungen zwischen den Fassungen
§ 12neu
3. Abschnitt
Format des standardisierten Kurzberichts
Elektronische Meldeformulare
§ 12.
Die Angaben gemäß den §§ 3 bis 11 sind in elektronischer Form unter Verwendung der von der E-Control vorgegebenen Formulare auf der elektronischen Meldeplattform gemäß § 59 EEffG an die E-Control zu übermitteln.