Änderungen zwischen den Fassungen
§ 9neu
Umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen
§ 9.
Zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen bezogen auf den Zeitraum der letzten vier Jahre anzugeben:
1. Wesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
2. Nutzungskategorie gemäß § 6 Abs. 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
3. jährliche Energieeinsparung je Energieträger in kWh pro Jahr;
4. getätigte Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;
5. jährliche Energiekosteneinsparung in Euro pro Jahr.