Änderungen zwischen den Fassungen
§ 7neu
Ausbildung in der Kieferorthopädie
§ 7.
Eine kieferorthopädische Ausbildung gemäß § 6 Z 2 ist eine postpromotionelle Aus-, Weiter- oder Fortbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie, die
1. vor dem 1. September 2023 begonnen wurde und
2. mindestens 36 ECTS-Punkte im Rahmen einer universitären Aus- oder Weiterbildung oder das Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie der Österreichischen Zahnärztekammer umfasst.
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