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Fassungsvergleich zu Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18a des Umsatzsteuergesetzes 1994××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18a des Umsatzsteuergesetzes 1994 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 265/2023 § 3↗RIS↗
§ 3.
Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.