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Fassungsvergleich zu VwGH-Grundausbildungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

VwGH-Grundausbildungsverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 330/2023 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtshofes, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder dienstvertraglicher Vereinbarung zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
Schlagworte
Ernennungserfordernis