Änderungen zwischen den Fassungen
Bundesgesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die nach Paragrafen des Strafgesetzes 1945 oder Paragrafen des Strafgesetzbuches verurteilt wurden
1§ 0↗RIS↗
§ 8neu
Vollziehung
§ 8.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Justiz betraut.