Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu 79. Nachtrag zum Arzneibuch××

Änderungen zwischen den Fassungen

79. Nachtrag zum Arzneibuch 1
§ 2neu
in Kraft ab 22.12.2023 · idF BGBl. II Nr. 409/2023 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die zehnte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2020, sowie die dazu erschienenen Nachträge 10.1 bis 10.8 sowie jene Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften der elften Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2023, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.