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Fassungsvergleich zu Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen 2023 1
§ 3neu
in Kraft ab 29.12.2023 · idF BGBl. II Nr. 431/2023 § 3↗RIS↗
Umsetzung von Unionsrecht
§ 3.
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/759, ABl. Nr. L 139 vom 18.5.2022 S. 1, im Hinblick auf die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen.