Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 25.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 22/2024 § 1↗RIS↗
§ 1.
Dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den weiteren Mitgliedern sowie Ersatzmitgliedern des Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (Beiratsmitglieder) gebührt eine Vergütung für die Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Schlagworte
Ermittlungsstelle