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Fassungsvergleich zu LF-VEMF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder (LF-VEMF) 1
§ 12neu
in Kraft ab 01.06.2024 · idF BGBl. II Nr. 48/2024 § 12↗RIS↗
Ausnahmen
§ 12.
Gemäß § 431 Abs. 3 LAG wird festgestellt, dass die zuständige Behörde von den Bestimmungen dieser Verordnung keine Ausnahme zulassen darf.