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Fassungsvergleich zu LF-BS-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Bildschirmarbeitsverordnung (LF-BS-V) 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.06.2024 · idF BGBl. II Nr. 51/2024 § 2↗RIS↗
Arbeitsmittel
§ 2.
Als Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung gelten Bildschirmgeräte, Eingabe- und Datenerfassungsvorrichtungen sowie unbedingt erforderliche Zusatzgeräte.
Schlagworte
Eingabevorrichtung