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Fassungsvergleich zu Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) 1
§ 32neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 43/2024 § 32↗RIS↗
Ungültigerklärung von Prüfungen und wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten
§ 32.
Die Beurteilung einer Prüfung sowie einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit ist von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten für ungültig zu erklären, wenn insbesondere die Beurteilung durch schwerwiegendes wissenschaftliches oder künstlerisches Fehlverhalten gemäß § 2a HS-QSG erschlichen wurde.