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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/2025 (aufgehoben) 1
§ 11aufgehoben
in Kraft 14.05.2024 – 10.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 119/2024 § 11↗RIS↗
3. Abschnitt
Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben
Fluktuation und Prognose
§ 11.
(1) Die Fluktuation wurde aufgrund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2029 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:
Vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023 ausgeschiedene Bedienstete:
Frauen
Männer
gesamt
Pensionierung
12
16
28
Austritt gemäß § 21 BDG 1979
2
2
4
Versetzung gemäß § 38 BDG 1979
-
-
-
Tod gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 BDG 1979
1
-
1
Zeitablauf von befristeten Dienstverhältnissen, einverständliche Auflösung, Kündigung gemäß VBG 1948
4
2
6
gesamt
19
20
39
davon Prüfungsdienst
11
17
28
(2) Bis Ende des Jahres 2029 ist jedenfalls mit weiteren Abgängen von 19 Frauen (davon 10 im Prüfungsdienst) und 22 Männern (davon 21 im Prüfungsdienst), bedingt durch Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters, zu rechnen.
(3) Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Bewerbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass er in seinen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.