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Fassungsvergleich zu Schulordnung 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schulordnung 2024 1
§ 17neu
in Kraft ab 01.09.2024 · idF BGBl. II Nr. 126/2024 § 17↗RIS↗
Anwendung auf Schulcluster
§ 17.
Diese Verordnung ist auf Schulcluster mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Begriff Schule auf alle Schulen eines Schulclusters anzuwenden ist, außer im Fall des § 2, in welchem sich der Begriff Schule jeweils auf eine bestimmte Schule des Schulclusters bezieht.