Änderungen zwischen den Fassungen
§ 7neu
Erhebungsunterlagen
§ 7.
Für Befragungen gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 hat die Bundesanstalt die Erhebungsformulare einheitlich für das Bundesgebiet aufzulegen und für deren kostenlose Zustellung an jene statistischen Einheiten zu sorgen, für die Auskunftspflicht besteht.