Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
§ 1.
Der Bund übernimmt im Rahmen der Kapitalerhöhungen internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, folgende zusätzliche Kapitalanteile:
1. 9 197 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000,00 € im Rahmen der dritten allgemeinen Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD-GCI III);
2. 816 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 21 000 USD im Rahmen der dritten allgemeinen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC-GCI III).