Änderungen zwischen den Fassungen
Ermächtigung zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen als der für Angelegenheiten des Bergwesens zuständige Bundesminister betraut.