Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Ermächtigung zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ermächtigung zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop 1
§ 2neu
in Kraft ab 23.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 132/2024 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen als der für Angelegenheiten des Bergwesens zuständige Bundesminister betraut.