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Fassungsvergleich zu Ermächtigung zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ermächtigung zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop 1
§ 3neu
in Kraft ab 23.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 132/2024 § 3↗RIS↗
§ 3.
Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.