Änderungen zwischen den Fassungen
Ermächtigung zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop
1§ 0↗RIS↗
§ 3neu
§ 3.
Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.