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Fassungsvergleich zu Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung 1
§ 4neu
in Kraft ab 08.08.2024 · idF BGBl. II Nr. 218/2024 § 4↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.