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Fassungsvergleich zu UmgrMV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 13.09.2024 · idF BGBl. II Nr. 247/2024 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Form (§ 2) sowie die Struktur und den Inhalt (§ 3) einer Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes, BGBl. Nr. 699/1991, nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 UmgrStG an das Finanzamt sowie das Verhältnis zur Anzeige einer Umgründung (§ 4).