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Fassungsvergleich zu DAC-Verordnung „Kamptal“××

Änderungen zwischen den Fassungen

DAC-Verordnung „Kamptal“ 1
§ 9neu
in Kraft ab 17.09.2024 · idF BGBl. II Nr. 250/2024 § 9↗RIS↗
§ 9.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die DAC-Verordnung „Kamptal“, BGBl. II Nr. 273/2017, außer Kraft. Weine bis einschließlich des Jahrgangs 2023 dürfen weiterhin unter Einhaltung der bislang geltenden bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.