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Fassungsvergleich zu Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot 1
§ 2neu
in Kraft ab 19.09.2024 · idF BGBl. II Nr. 252/2024 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot, BGBl. Nr. 855/1994, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 119/2007, außer Kraft.
Schlagworte
Wochenendfahrverbot