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Fassungsvergleich zu Nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren××

Änderungen zwischen den Fassungen

Nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren 1
§ 7neu
in Kraft ab 20.09.2024 · idF BGBl. II Nr. 254/2024 § 7↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 7.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Die Anforderungen des § 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 254/2024 sind ab 1. Juli 2025 zu erfüllen.