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Fassungsvergleich zu Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerbelegitimationen-Verordnung 2024 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 312/2024 § 4↗RIS↗
Beginn der Ausstellung
§ 4.
Gewerbelegitimationen entsprechend dieser Verordnung können ab dem in § 5 bestimmten Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt werden.