Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6neu
Außerkrafttreten
§ 6.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. April 1974 über die Ausstattung von Legitimationen für Gewerbetreibende und deren Bedienstete (Gewerbelegitimationen-Verordnung), BGBl. Nr. 274/1974, außer Kraft.