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Fassungsvergleich zu PK-QMV 2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pensionskassen-Quartalsmeldeverordnung 2025 (PK-QMV 2025) 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 323/2024 § 5↗RIS↗
Dokumentation
§ 5.
(1) Die herangezogenen Informationen und Bewertungen für die Aufteilung gemäß § 2 Abs. 2 sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
(2) Im Fall einer vereinfachenden Aufteilung gemäß § 2 Abs. 3 ist diese nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen.