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Fassungsvergleich zu Vergütungsverordnung 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vergütungsverordnung 2024 1
§ 7neu
in Kraft ab 04.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 337/2024 § 7↗RIS↗
Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter
§ 7.
Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.