Änderungen zwischen den Fassungen
§ 7neu
Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter
§ 7.
Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.