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Fassungsvergleich zu ALBV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Altlastenbeurteilungsverordnung (ALBV) 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 358/2024 § 2↗RIS↗
Probenahme- und Analysemethoden
§ 2.
Die Probenahme und die Untersuchung von Bodenluft-, Feststoff- und Grundwasserproben haben nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Insbesondere können die in Anhang 1 genannten Methoden angewendet werden.
Schlagworte
Probenahmemethode, Bodenluftprobe, Feststoffprobe