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Fassungsvergleich zu Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit 1
§ 3neu
in Kraft ab 11.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 359/2024 § 3↗RIS↗
Inkrafttreten der Verordnung
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.