Rechtstracker.at
Norm
Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Fassungen
§ 3 Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
BGBl
§ 3 Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Judikatur
§ 3 Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
§ 3 Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Fassungsvergleich zu
Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
×
alle §§
§ 3
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
§ 3
neu
in Kraft ab 11.12.2024 · idF
BGBl. II Nr. 359/2024
§ 3↗
RIS↗
Inkrafttreten der Verordnung
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.