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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen 1
§ 27neu
in Kraft ab 24.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 403/2024 § 27↗RIS↗
Kinderbetreuungseinrichtungen
§ 27.
Kooperationen mit Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der jeweiligen Dienststelle sind zu prüfen.