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Fassungsvergleich zu Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 416/2024 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; zugleich tritt die Ökostrompauschale-Verordnung 2021, BGBl. II Nr. 622/2020, außer Kraft; sie ist auf für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 zu entrichtende Ökostrompauschalen weiterhin anzuwenden.