Änderungen zwischen den Fassungen
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
1§ 0↗RIS↗
§ 3neu
2. Kapitel
Statistiken über die tierische Erzeugung
1. Abschnitt
Themenbereich Viehbestand und Fleisch
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 3.
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Kaninchen halten sowie Schlachthöfe, wobei Schlachthöfe mit Geflügelschlachtungen erst ab 5 000 Geflügelschlachtungen im Kalenderjahr erfasst werden.