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Fassungsvergleich zu VetFIV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vet-FachinformationsV (VetFIV) 1
§ 11neu
in Kraft ab 29.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 10/2025 § 11↗RIS↗
Überdosierung
§ 11.
Die Fachinformation hat gemäß Art. 35 Abs. 1 lit. c sublit. x der Verordnung (EU) 2019/6 zutreffendenfalls Angaben über mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit des Tieres im Zusammenhang mit der Überdosierung sowie über entsprechende Vorsichtsgebote und Notfallmaßnahmen zu enthalten.