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Fassungsvergleich zu TAMBO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Tierarzneimittelbetriebsordnung (TAMBO) 1
§ 35neu
in Kraft ab 29.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 10/2025 § 35↗RIS↗
12. Abschnitt
Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Union
§ 35.
Der von der Europäischen Kommission erstellte Leitfaden der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Wirkstoffe samt Anhängen ist in Band 4 der „Regelung der Arzneimittel in der Europäischen Union“ zu veröffentlichen.