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Fassungsvergleich zu Vet-Fernabsatz-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vet-Fernabsatz-V 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.03.2025 · idF BGBl. II Nr. 31/2025 § 6↗RIS↗
Qualitätskontrolle
§ 6.
(1) Vor Versendung der bestellten Veterinärarzneispezialität hat unter Aufsicht der bzw. des Abgabeberechtigten eine abschließende Kontrolle zu erfolgen, insbesondere ob die Lieferung mit der Bestellung übereinstimmt.
(2) Die bzw. der Abgabeberechtigte gemäß Abs. 1 hat die Veterinärarzneispezialität zur Versendung freizugeben und dies zu dokumentieren.