Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Tierarzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Tierarzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.03.2025 · idF BGBl. II Nr. 31/2025 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.