Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu LuFSchVRGV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2025 (LuFSchVRGV) 1
§ 5neu
in Kraft ab 29.05.2025 · idF BGBl. II Nr. 99/2025 § 5↗RIS↗
In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
§ 5.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 3/1987, außer Kraft.
(2) Auf Schulveranstaltungen, die vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 3/1987, begonnen haben, ist die genannte Verordnung weiterhin anzuwenden.
Schlagworte
Inkrafttreten