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Fassungsvergleich zu Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke 1
§ 3neu
in Kraft ab 31.05.2025 · idF BGBl. II Nr. 101/2025 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.