Änderungen zwischen den Fassungen
Steuerliche Vorteile aus qualifizierten Eigenkapitalbeteiligungen gemäß § 39 Z 5 Mindestbesteuerungsgesetz
1§ 0↗RIS↗
§ 5neu
Inkrafttreten
§ 5.
Diese Verordnung ist erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen.