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Fassungsvergleich zu LFPD-NebLV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung (LFPD-NebLV) 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.07.2025 · idF BGBl. II Nr. 124/2025 § 5↗RIS↗
Verbot der Mehrfachberücksichtigung
§ 5.
Soweit die Betreuung von Aufgaben durch andere Bedienstete als Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst oder Lehrpersonen, die nicht dem Abschnitt II des VBG unterliegen, erfolgt, ist eine Gleichhaltung solcher Aufgaben mit der Unterrichtserteilung ausgeschlossen.