Änderungen zwischen den Fassungen
Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung (LFPD-NebLV)
1§ 0↗RIS↗
§ 6neu
Inkrafttreten
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.