Änderungen zwischen den Fassungen
Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten in den Bereichen 2300 MHz und 2600 MHz (Auswahl-V 2025)
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Festlegung des Auswahlverfahrens
§ 2.
Für die Zuteilung folgender als zahlenmäßig beschränkt festgelegter und für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehender Frequenzen wird festgelegt, dass die Zuteilung im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens erfolgt:
1. 2300 MHz – 2360 MHz im ungepaarten TDD-Bereich;
2. 2570 MHz – 2620 MHz im ungepaarten TDD-Bereich;
3. 2500 MHz – 2570 MHz (Uplink) und 2620 – 2690 MHz (Downlink) im gepaarten FDD-Bereich.