Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu MiCAR-E-MV××

Änderungen zwischen den Fassungen

MiCAR-Emittenten-Meldeverordnung (MiCAR-E-MV) 1
§ 9neu
in Kraft ab 31.07.2025 · idF BGBl. II Nr. 170/2025 § 9↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 9.
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.