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Fassungsvergleich zu VfGH-Grundausbildungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Grundausbildungsverordnung 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 172/2025 § 2↗RIS↗
Ziele der Grundausbildung
§ 2.
Mit der Grundausbildung sollen den Bediensteten Grund- und Übersichtskenntnisse sowie soziale und technische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich und geeignet sind, die Qualität der Aufgabenerfüllung zu steigern.
Schlagworte
Grundkenntnis