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Fassungsvergleich zu VfGH-Grundausbildungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Grundausbildungsverordnung 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 172/2025 § 3↗RIS↗
Organisation der Grundausbildung
§ 3.
Die Personalabteilung des Verfassungsgerichtshofes hat die Ausbildung zu organisieren, die dienstrechtlich erforderlichen Maßnahmen dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes vorzuschlagen und die Bediensteten in Fragen der Grundausbildung zu beraten.