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Fassungsvergleich zu MFPGebV 2025××

Änderungen zwischen den Fassungen

Militärflugplatz-Gebührenverordnung 2025 (MFPGebV 2025) 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.08.2025 · idF BGBl. II Nr. 174/2025 § 2↗RIS↗
Militärflugplatz Aigen/Ennstal
§ 2.
(1) Für die Benützung des Militärflugplatzes Aigen/Ennstal sind zu entrichten
1. eine Landegebühr in folgender Höhe:
bis 1 000 kg
4,70 €
bis 1 500 kg
9,90 €
über 1 500 kg
16,50 €
2. eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr in der Höhe von 11,40 €,
3. eine Parkgebühr von 11,40 € pro Tag und
4. eine Hangarierungsgebühr von 13,80 € pro Tag.
(2) Für Segelflugzeuge gilt Abs. 1 mit folgenden Maßgaben:
1. Die Landegebühr beträgt einheitlich 2,40 €.
2. Eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr ist nicht zu entrichten.
(3) Die Parkgebühr und die Hangarierungsgebühr fallen jeweils mit dem Abstellen des in Frage kommenden Luftfahrzeuges über Nacht an.
Schlagworte
Flugleitungsabfluggebühr, Flugleitungsanfluggebühr