Änderungen zwischen den Fassungen
§ 7neu
In- und Außerkrafttreten
§ 7.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2025 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Juli 2025 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Gebühren bei der Benützung von Militärflugplätzen, BGBl. II Nr. 127/2008, außer Kraft.
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